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Unterstützung von Bund und Länder

 

KfW-Programm Erneuerbare Energien - "Standard"

Regionale Gültigkeit =
Bund

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, sowie natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller die wirtschaftlich tätig sind (den erzeugten Strom bzw. die erzeugte Wärme einspeisen).
Landwirte sind antragsberechtigt, sofern durch das Investitionsvorhaben ein höheres Umweltschutzniveau erreicht wird, als es aufgrund von EU-Gemeinschaftsnormen gefordert wird. Gefördert werden hier ausschließlich die zur Verwirklichung der Umweltschutzziele erforderlichen Investitionsmehrkosten.
Beschreibung

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz. Gefördert werden folgende Maßnahmen:

- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG) vom 25.10.2008 erfüllen
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von KWK-Anlagen sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des Programmteils Erneuerbare Energie - "Premium" nicht erfüllen

Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Photovoltaik
- Thermische Solaranlagen
- Strom aus fester Biomasse - bis 5 MW Feuerungswärmeleistung (größere Anlagen müssen KWK sein)
- Wärme aus fester Biomasse - bis 2 MW Feuerungswärmeleistung (größere Anlagen müssen KWK sein)
- Strom und/oder Wärme aus Biogas oder Einspeisung von Biogas in ein Gasnetz
- Strom aus Windkraft
- Strom aus Wasserkraft
- Strom und/oder Wärme aus Erdwärme (Geothermie)
- Strom und/oder Wärme aus einer oder mehreren Arten der erneuerbaren Energien mit Energiespeichern oder Lastmanagement (Verbundvorhaben)

Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Investitionsvorhaben, deren technische und wirtschaftliche Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investionskosten, i.d.R. max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Konditionen werden nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS) festgelegt.
Kumulation

Die Mitfinanzierung der geförderten Anlagen aus anderen KfW-Programmen/Programmvarianten oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Ausgeschlossen ist auch die Kombination eines Kredites aus dem Programmteil "Standard" mit einem Kredit aus dem Programmteil "Premium" des KfW-Programms Erneuerbare Energien für dieselbe Investitionsmaßnahme.
Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Adressen

Informationsstelle
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
D - 60325 Frankfurt am Main
fon: 01801 335577
fax: 069 7431-2944
info@kfw.de
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Erneuerbare_En

Informations- und Antragsstelle
KfW Bankengruppe
Niederlassung Berlin
Charlottenstraße 33/33a
D - 10117 Berlin
fon: 030 20264-0
fax: 030 20264-5188

Informations- und Antragsstelle
KfW Bankengruppe
Niederlassung Bonn
Ludwig-Erhardt-Platz 1-3
D - 53179 Bonn
fon: 0228 831-0
fax: 0228 831-7148

Antragsstelle
für private/privatrechtliche Kreditnehmer:
frei wählbares Kreditinstitut

 

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Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien - Wärmepumpen

Regionale Gültigkeit = Bund


Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach Definition der EU sowie Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten. Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Investoren sind ebenfalls antragsberechtigt. Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die Anlage errichtet werden soll.
Beschreibung

In bestehenden Gebäuden werden folgende Maßnahmen gefördert:

1. Basisförderung
- Gasbetriebene Wärmepumpen
Gefördert werden ausschließlich effiziente Wärmepumpen, die sowohl die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden als auch die Warmwasserbereitung übernehmen.
Der Zuschuss beträgt 20,- EUR pro m2 Wohnfläche.
Der max. Zuschuss beträgt bei
- Einfamilienhaus: 2.400,- EUR
- Zweifamilienhaus: 3.600,- EUR
- Mehrfamilienhaus (MFH) mit 3 Wohneinheiten (WE): 4.800,- EUR
- MFH mit 4 WE: 5.400,- EUR
- MFH mit 5 WE: 6.000,- EUR
Für jede weitere WE erhöht sich der max. Zuschuss um 300,- EUR.

In Nichtwohngebäuden werden 20,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst, max. 6.000,- EUR pro Gebäude.

- Elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen
Gefördert werden ausschließlich effiziente Wärmepumpen im Gebäudebestand, die sowohl die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden als auch die Warmwasserbereitung übernehmen. Die Höhe der Förderung beträgt max. 50% der Höchstförderbeträge der Basisförderung gasbetriebener Wärmepumpen.

2. Bonusförderung: Kombinationsbonus
Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus in Anspruch genommen werden.
Wird zusätzlich eine Solarkollektoranlage eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 500,- EUR. Die Anforderungen der Richtlinie zum Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden.

Nach den aktuell gültigen Förderrichtlinien sollten ab dem 1. Januar 2011 die Umwälzpumpen in der Heizungsanlage hohe Effizienz-Anforderungen (entsprechend der Effizienzklasse A) erfüllen. Aufgrund des Erlasses des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 23.12.2010 wird diese Regelung vorerst ausgesetzt. Die erhöhten Anforderungen bzgl. der Umwälzpumpen sind daher bis auf Weiteres nicht Fördervoraussetzung.
Kumulation

Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, solange die Gesamtförderung nicht das zweifache der Fördersumme bzw. die zulässigen max. Beihilfeintensitäten der EU übersteigt.
Ausgeschlossen ist die Kombination mit dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren", sofern es sich um eine Einzelmaßnahmenkombination handelt. Bei einer umfassenden Sanierung besteht kein Kumulierungsverbot.
Eine Förderung ist auch bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Einzelmaßnahmen der KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren - Kommunen" und "Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung" ausgeschlossen.
Adressen

Informationsstelle
BINE Informationsdienst
Kaiserstraße 185-197
D - 53113 Bonn
fon: 0228 92379-14
fax: 0228 92379-29
foerderinfo@bine.info
http://www.energiefoerderung.info

Informations- und Antragsstelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
D - 65760 Eschborn
fon: 06196 908-625
fax: 06196 908-800
solar@bafa.bund.de
http://www.bafa.de
Originaltitel

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 09.07.2010.

 
     

 

 

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